Psychosoziale Prozessbegleitung
Seit dem 01.01.2017 haben besonders schutzbedürftige Personen, die Opfer einer (schweren) Gewalt und Sexualstraftat wurden, die Möglichkeit einer kostenfreien psychosozialen Prozessbegleitung. Die Beiordnung erfolgt auf Antrag beim jeweils zuständigen Gericht. Bei versuchten Tötungsdelikten können unter Umständen auch Angehörige der Opfer einen Psychosozialen Prozessbegleiter beigeordnet bekommen.
Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine nicht rechtliche Begleitung im Strafverfahren nach § 406g StPO mit dem Ziel, die Zeuginnen oder Zeugen zu stabilisieren, Ängste in Bezug auf das Strafverfahren zu reduzieren und somit auch die Aussagefähigkeit vor Gericht zu stärken.
Im Rahmen der Psychosozialen Prozessbegleitung erhält der oder die Geschädigte während des gesamten Strafverfahrens professionelle Betreuung und eine alters- und entwicklungsgerechte Informationsvermittlung zum Ablauf des Strafverfahrens und zu weiteren Hilfsangeboten.